AGB

AGB für die Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Kongressen und Messen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der rku.it GmbH (im Folgenden „rku.it") geschlossenen Verträge über die Teilnahme an Tagungen, Seminaren, Kongressen und Messen.

1. Vertragsgestaltung und Geltungsbereich

1.1 Für Verträge über die Teilnahme an Tagungen, Kongressen und Seminaren (im Folgenden „Veranstaltungen“) gelten nachfolgende AGB.

1.2 Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst zustande, nachdem die Anmeldung durch rku.it bestätigt wurde. Davon ausgenommen sind Anmeldungen, die persönlich auf der Veranstaltung erfolgen. Für solche Anmeldungen kommt der Vertrag mit der Entgegennahme durch einen Mitarbeiter sowie dessen Zustimmung zustande. Es bedarf keiner schriftlichen Bestätigung.

1.3 Der Teilnehmer stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Teilnehmer per E-Mail als PDF übersandt, es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine Rechnungszustellung per Post.

2. Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmebetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Teilnehmer hat den vertraglich vereinbarten Teilnahmebetrag vollständig zu entrichten, auch wenn die Veranstaltung, gleich aus welchem Grunde, von ihm/ihr versäumt wird.

3. Absagen von Veranstaltungen

rku.it ist berechtigt, eine Veranstaltung jederzeit abzusagen, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen. Hierzu zählen insbesondere wirtschaftliche Gründe. In diesem Falle erstattet rku.it die bereits geleisteten Teilnahmegebühren zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4. Änderungen im Veranstaltungsverlauf

rku.it behält sich das Recht vor, einzelne Vorträge einer Tagung zu ersetzen oder entfallen zu lassen. Solche Änderungen erzeugen kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder Teilen der Teilnahmegebühr oder sonstiger Aufwendungen.

5. Ablehnung einer Anmeldung

rku.it kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

6. Nutzungsrechte

6.1 Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen in aller Regel den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Nutzungsrechte werden dem Teilnehmer nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6.2 Besteht keine solche Vereinbarung, so ist der Teilnehmer insbesondere nicht berechtigt, die ihm im Rahmen der Veranstaltung übergebenen Unterlagen zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Computerprogramme oder Datenbanken einschließlich zugehöriger Dokumentation.

7. Keine Gewähr für Inhalte

rku.it übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Veranstaltung vermittelten Inhalte.

8. Haftung

8.1 rku.it haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet rku.it im Übrigen nur bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

8.3 rku.it haftet im Fall von Ziffer 8.2 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare und sonstige Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 gilt nicht, soweit die dort genannten Schäden bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren und weiterhin nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

8.4 Der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 8. ist auf insgesamt EUR 20.000 begrenzt. Darüber hinaus ist der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 8.2 begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehen typischerweise gerechnet werden musste.

8.5 Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

9. Stornierung und Änderung

9.1 Der Teilnehmer kann bis zum 14. Kalendertag vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung ab dem 13. Kalendertag erhebt rku.it eine Stornogebühr von 50 % der Teilnahmegebühr. Bei einer Stornierung ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinung ist die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

9.2 Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen.

9.3 Dessen ungeachtet akzeptiert die rku.it in jedem Fall einen Ersatzteilnehmer des gleichen Unternehmens ohne die Berechnung zusätzlicher Kosten.

10. Bild- und Tonaufzeichnungen, Daten

rku.it ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen und zu speichern. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet (z. B. in Präsentationen) und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets (z. B. in sozialen Netzwerken).

11. Datenschutz

rku.it verwendet die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung. Des Weiteren verwendet rku.it die Daten auch zur Versendung von Informationen, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, per E-Mail oder per Post, z. B. Einladung zu anderen Veranstaltungen, Informationen zu aktuellen Themen etc.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wird Herne als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

12.3 Die Aufrechnung gegen Ansprüche der rku.it aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

12.4 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.


Stand: April 2019

AGB für Referenten- und Dozententätigkeit

Allgemeine Vertragsbedingungen für Referenten- und Dozententätigkeit für rku.it GmbH (nachfolgend „rku.it")

1. Rechtsnatur des Vertrags

1.1 Der Referent erbringt seine Leistung als selbständiger Unternehmer oder Freiberufler. Zwischen rku.it und dem Referenten besteht kein Arbeitsverhältnis.
 
1.2 Für die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Versicherungen ist allein der Referent verantwortlich.

2. Leistung des Referenten, Nutzungsrechte

2.1 Der Referent konzipiert seine Veranstaltungen im Rahmen des von rku.it vorgegebenen Themas unter Berücksichtigung der hierfür erforderlichen Sorgfalt. Technische Themen müssen den aktuellen Stand der Technik beinhalten, soweit vom Referenten nicht innerhalb seiner Ausführungen ausdrücklich anders angegeben.
 
2.2 Der Referent erstellt Arbeitsmaterialien und räumt rku.it das ausschließliche Nutzungsrecht daran ein. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Erstellung von Kopien und zur Verbreitung in allen bekannten Medien. Insbesondere darf rku.it die Arbeitsmaterialien in Printmedien abdrucken, auf optischen Datenträgern, USB-Sticks und sonstigen digitalen Medien verbreiten und im Internet zum Abruf bereitstellen.

2.3 Der Referent versichert, zur Nutzung aller von ihm verwendeten Arbeitsmaterialien berechtigt zu sein. Er stellt rku.it von allen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung erheben, durch die Arbeitsmaterialien in ihren Rechten verletzt zu sein.

2.4 Der Referent erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Veranstaltung entstandenen Fotos und Filmaufnahmen im Rahmen von Berichten in Veranstaltungspublikationen, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet (z. B. in sozialen Netzwerken) veröffentlicht werden.

2.5 Arbeitsmaterialien in diesem Sinne sind alle im Rahmen der Veranstaltung genutzten Inhalte, die vom Referenten bereitgestellt werden. Dazu gehören insbesondere Powerpoint-Folien und Hand-Outs und eine mögliche Dokumentation der Veranstaltung.

3. Verhinderung des Referenten

3.1 Kann der Referent die Veranstaltung nicht durchführen (z. B. wegen Krankheit), hat er keinen Anspruch auf Vergütung.

3.2 Die Tatsache, dass er die Veranstaltung nicht durchführen kann, soll er rku.it unverzüglich nach Kenntnis mitteilen und ist verpflichtet unverzüglich einen adäquaten Ersatzreferenten zu entsenden und zu benennen.

4. Nichtdurchführung der Veranstaltung

4.1 rku.it ist berechtigt, eine Veranstaltung jederzeit abzusagen, wenn sachliche Gründe dies rechtfertigen. Hierzu zählen insbesondere wirtschaftliche Gründe.

4.2 In einem Fall nach 4.1 hat der Referent keinen Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder auf Ersatz von Auslagen.
 
4.3 rku.it informiert den Referenten über die Absage der Veranstaltung so rechtzeitig wie möglich. In aller Regel wird hierbei eine Frist von zwei Wochen vor dem geplanten Termin eingehalten.

5. Zahlung der Vergütung

5.1 Nach Abschluss der Veranstaltung stellt der Referent rku.it die vertraglich vereinbarte Vergütung, wenn steuerpflichtig, nebst gesondert ausgewiesener gesetzlicher MwSt., in Rechnung.
 
5.2 Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand werden gemäß vertraglicher Vereinbarung unter Einreichung der Originalbelege nach Abschluss der Veranstaltung erstattet. Hierfür gilt ein Maximalbetrag von 500 €.

5.3 Eine darüber hinausgehende Vergütung erfolgt nicht. Insbesondere sind die Aufwendungen, die der Referent zur Erstellung des Konzepts, der Tagungsunterlagen und der Durchführung des Vortrags hat, mit der vereinbarten Vergütung abgegolten.
 
5.4 rku.it zahlt die anerkannten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang auf das vom Referenten angegebene Konto.
 
6. Geheimhaltung

Der Referent verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller internen Vorgänge von rku.it, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.

7. Haftung von rku.it

7.1 rku.it haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet rku.it im Übrigen nur bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

7.3 rku.it haftet im Fall von Ziffer 7.2 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare und sonstige Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 gilt nicht, soweit die dort genannten Schäden bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren und weiterhin nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

7.4 Der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 7.2 ist auf insgesamt EUR 20.000 begrenzt. Darüber hinaus ist der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 8.2 begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehen typischerweise gerechnet werden musste.

7.5 Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

7.6 Der Referent hat für seinen Versicherungsschutz gegen Krankheit, Unfälle etc. selbst zu sorgen. rku.it haftet für Schäden am Eigentum des Referenten nur, wenn rku.it oder seine Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

8. Schlussbestimmungen
 
8.1 Ist der Referent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wird Herne als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
 
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

8.3 Bei Referenten, die kein Honorar enthalten, entfällt Passus 1.2; 3.1; 4.2; 5.1.

8.4 Die Aufrechnung gegen Ansprüche der rku.it aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

8.5 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

Stand: April 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen Messen und Ausstellungen der rku.it GmbH (nachfolgend „rku.it")

1. Zustandekommen des Vertrags, Zulassung

1.2. Die Anmeldung ist vom Aussteller per Brief, per Telefax, oder per E-Mail oder einem sonstigen von rku-it eröffneten Kommunikationskanal (z. B. Website) an rku.it zu senden. Sie ist ein verbindliches Vertragsangebot, an das der Aussteller bis zur Zulassung oder Absage durch rku.it gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande durch Übersendung der Zulassung durch rku.it.

1.3. Der Aussteller gibt sein Einverständnis dazu, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung elektronisch gespeichert und an Dienstleistungspartner von rku.it weitergegeben werden.

1.4. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.

1.5. Die Zulassung bezieht sich nur auf den angemeldeten Aussteller und die bestätigten Ausstellungsgüter und Dienstleistungen.

1.6. rku.it kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein solcher wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn die Zulassung aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen.

2. Platzzuweisung, Miete

2.1. rku.it stellt Messefläche im angemeldeten Angebotsbereich bereit. Hierbei wird in Bezug auf Größe und Lage der Fläche den Wünschen des Ausstellers nach Möglichkeit entsprochen. Hierbei kann es zu einer Verringerung der zuvor vereinbarten Fläche von bis zu 50 % der bestellten Fläche kommen. Bei einer geringeren Flächenzuweisung kann der Aussteller den Vertrag kündigen.

2.2. Besondere Wünsche des Ausstellers (z. B. Platzierung, Nachbarschaft, Konkurrenzausschluss, Standgestaltung, etc.) werden verbindlich nur berücksichtigt, wenn sie in der Zulassung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

2.3. Falls es zwingende technische oder organisatorische Gründe erfordern, ist rku.it berechtigt, dem Aussteller abweichend von der Standzuweisung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe der Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände zu verlegen oder zu schließen.

2.4. Ohne Genehmigung von rku.it ist die Überlassung eines zugewiesenen Standes ganz oder teilweise an Dritte nicht gestattet.

3. Technische Leistungen, Dienstleistungen

3.1. Für die allgemeine Heizung, Reinigung und Beleuchtung der Veranstaltungshallen und -räume sorgt rku.it.

3.2. Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen dürfen nur über rku.it bzw. über die von rku.it beauftragten Dienstleister bestellt werden.

3.3. Die Kosten für Installation und Verbrauch von Wasser, Elektro-, Druckluft- und Telekommunikationsanschlüssen der einzelnen Stände sowie aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller gesondert berechnet bzw. sind Bestandteil des Vertrages.

3.4. Sämtliche Installationen sind von Fachpersonal auszuführen. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen und deren Gebrauch verursachten Schäden und Folgeschäden.

4. Reinigung, Abfallbeseitigung

rku.it übernimmt die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Für die Entsorgung von Abfall auf seinem Stand hat der Aussteller zu sorgen.

5. Bewachung

Der Aussteller ist verpflichtet, die Bewachung seines Eigentums selbst vorzunehmen. rku.it haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums des Ausstellers durch Handlungen Dritter.

6. Betrieb und Rückgabe der Messestände

6.1. Der Aussteller ist für die Verkehrssicherheit auf seinem Stand einschließlich aller Zugänge allein verantwortlich.

6.2. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand für Besucher zugänglich zu machen. Wird der Stand nicht ordnungsgemäß betrieben, kann rku.it auf Kosten des Ausstellers den Stand entfernen und den Standplatz anderweitig vergeben. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standgebühren, es sei denn, er weist nach, dass rku.it Erlös aus der anderweitigen Vergabe der Standfläche erzielen konnte.

6.3. Standaufbau und -abbau sind zu den festgelegten Zeiten zu beenden. Soweit die Veranstaltung dadurch gestört werden könnte, sind Auf- und Abbau oder sonstige Veränderungen nicht zulässig. Werden Standaufbau und Standabbau nicht innerhalb der festgelegten Zeiten beendet, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Mietpreises zuzüglich MwSt. zusätzlich zur Standmiete zu zahlen. Dies gilt insbesondere für den Abbau des Standes vor Beginn der offiziellen Abbauzeit am letzten Veranstaltungstag.

6.4. Der Platz sowie zur Verfügung gestelltes Mobiliar und Equipment muss nach Ende der Veranstaltung in dem Zustand zurückgegeben werden, der dem vor Übergabe an den Aussteller entspricht. Beschädigungen oder Verunreinigungen, die durch den Aussteller verursacht wurden, können ohne vorherige Fristsetzung auf seine Kosten beseitigt werden.

7. Werbung, Presse, Fachvorträge

7.1. Außerhalb des Messestandes - insbesondere auf Wandflächen, in Treppenhäusern, sowie in den Gängen der Veranstaltungshallen - ist Werbung nur in Abstimmung mit rku.it gegen Entgelt gestattet.

7.2. Werbung für Dritte sowie Werbung, die Vergleiche mit Waren anderer Aussteller enthält, ist unzulässig. rku.it ist berechtigt, die Ausgabe oder das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Materials für die Dauer der Ausstellung sicherzustellen.

7.3. Fotografieren sowie Video- und Filmaufnahmen der Messeobjekte sind nur gestattet, soweit der jeweilige Aussteller dies erlaubt. rku.it ist berechtigt, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie Zeichnungen von der Veranstaltung, den Ständen und den ausgestellten Waren anzufertigen oder durch die Presse anfertigen zu lassen und diese kostenlos für Werbezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.

7.4. rku.it ist berechtigt, Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer Gefährdung oder erheblichen Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebs führen.

8. Fälligkeit der Zahlungen, Rücktritt

8.1. Die vereinbarten Gebühren (Standmiete, Vorauszahlungen für Nebenkosten, Werbebeitrag etc.) sind mit Zugang der Rechnung fällig.

8.2. rku.it ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf die vereinbarten Gebühren zu verlangen. Bezahlt der Aussteller nicht zum festgesetzten Zahlungstermin, kann ihn rku.it von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt davon unberührt.

8.3. Der Aussteller ist nach der Zulassung nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Standfläche zu reduzieren. Falls der Aussteller am Veranstaltungstag nicht erscheint, ist rku.it berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ausstellungsfläche anderweitig zu vergeben. Die vereinbarte Standmiete ist in jedem Fall und in voller Höhe zu entrichten

8.4. Falls rku.it infolge höherer Gewalt, aus anderen nicht von rku.it zu vertretenden Gründen oder weil aufgrund der zu geringen Zahl von Anmeldungen nach Einschätzung von rku.it eine erfolgreiche Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann, die Veranstaltung aufhebt, verschiebt oder verkürzt oder die Ausstellungsfläche verkleinert oder ganz oder vorübergehend schließt, erhält der Aussteller die Ausstellergebühr ganz oder anteilmäßig zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

9. Entlassung aus dem Vertrag

Wird nach verbindlicher Anmeldung oder nach erfolgter Zulassung ausnahmsweise vom Veranstalter eine Entlassung aus dem Vertrag zugestanden, so sind 25 % der Vergütung als Kostenentschädigung, sowie die auf Veranlassung des Ausstellers bereits entstandenen Kosten aus bereits erteilten Aufträgen, zu entrichten.

10. Haftung

10.1 rku.it haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet rku.it im Übrigen nur bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.3 rku.it haftet im Fall von Ziffer 10.2 nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, mittelbare und sonstige Folgeschäden und Ansprüche Dritter. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 1 gilt nicht, soweit die dort genannten Schäden bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren und weiterhin nicht für Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

10.4 Der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 10.2 ist auf insgesamt EUR 50.000 begrenzt. Darüber hinaus ist der Betrag eines Schadensersatzes sowie eines Ersatzes vergeblicher Aufwendungen gemäß Ziffer 10.2 begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehen typischerweise gerechnet werden musste.

10.5 Die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

11. Gewährleistung

11.1. Eventuelle Mängel der Leistungen von rku.it hat der Aussteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen und rku.it Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

11.2. Die Ansprüche des Ausstellers aus dem Ausstellungsvertrag und aus allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Veranstaltung fällt. Dies gilt nicht für Ansprüche gegen rku.it wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für Schadenersatzansprüche aufgrund vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verhaltens.

12. Rechtskonformes Verhalten

12.1 Der Aussteller stellt sicher, dass er und seiner Nachunternehmer sich unmittelbar vor, während und nach der Veranstaltung rechtskonform verhalten. Er wird insbesondere sicherstellen, dass bei seinem Auftritt das Wettbewerbsrecht einhält und keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt.

12.2 Der Aussteller stellt die rku.it von allen Ansprüchen frei, die von Dritten gegenüber der rku.it mit der Begründung geltend gemacht werden, der Aussteller habe gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen oder gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte verletzt.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Herne als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahekommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

13.3 Die Aufrechnung gegen Ansprüche der rku.it aus diesem Vertrag ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig.

13.4 Auf diesen Vertrag ist das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.

Stand: Februar 2023